Aktuelle Informationen zum Besuche

Die gesetzliche Vorgaben des neuen Coronaschutz- schreibt die 3-G Regel für Ihren Besuch bei uns vor. Geimpft, genesen oder getestet ist die Vorschrift für den Besuch bei uns. Dabei darf der Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Ab sofort ist für unsere Kunden das tragen einer FFP2, Kn95, oder N95 -Maske vorgeschrieben. Aber wir wollen uns ja nicht darauf ausruhen und haben weitere Maßnahmen für einen gesunden Besuch bei uns getroffen. Wir haben unser Lüftungskonzept durch Luftreinigungsgeräte ergänzt und die gesetzliche Vorgabe der Kontakterfassung weiter digitalisiert, so dass dies möglichst entspannt umzusetzen ist

3-G Regel

Geimpft

Mit Nachweis

genesen

Mit Nachweis

getestet

Mit Nachweis und nicht älter als 24 Stunden sein